Erklärung zur Barrierefreiheit
Als Auftragnehmer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) stellen wir diese Webanwendung im Einklang mit den geltenden Vorschriften barrierefrei bereit. Maßgeblich ist der harmonisierte europäische Standard EN 301 549 V3.2.1, der für Webseiten WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, entspricht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Vollständig konform
Diese Anwendung ist mit EN 301 549 V3.2.1 bzw. WCAG 2.1 Stufe AA vollständig vereinbar. Die in dieser Erklärung beschriebene Webanwendung erfüllt die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vollständig.
Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Die Anwendung setzt insbesondere folgende Anforderungen vollständig um:
- Durchgängige Textkontraste ≥ 4,5:1 und Nicht-Text-Kontraste ≥ 3:1 (WCAG 1.4.3, 1.4.11).
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit inkl. sichtbarem Fokus und "Zum Hauptinhalt springen" (WCAG 2.1.1, 2.4.1, 2.4.7).
- Semantische Struktur mit Landmarks, korrekter Überschriftenhierarchie und beschrifteten Bedienelementen; aufklappbare Bereiche und Menüs als barrierefreie Disclosure-/Dialog-Muster.
- Status- und Fehlermeldungen über Live-Regionen; Formularfehler mit dem jeweiligen Feld verknüpft (WCAG 3.3.1, 4.1.3).
- Bedienelemente mit einer Mindest-Zielgröße von 44 × 44 px (WCAG 2.5.5).
- Responsives Reflow bis 320 px, Unterstützung für Browser-Zoom bis 200 %, reduzierte Bewegung und Systemeinstellung "erhöhter Kontrast".
Zusätzliche Bedienhilfen in der Anwendung
Unabhängig von den Einstellungen Ihres Betriebssystems oder Browsers bietet die Anwendung in der Kopfzeile zwei jederzeit erreichbare Schalter:
- Hoher Kontrast - schaltet eine kontraststarke Darstellung (schwarze Konturen, verstärkte Texte) ein bzw. aus.
- Schriftgröße - vergrößert die Schrift der gesamten Anwendung.
Beide Einstellungen werden gespeichert und bleiben bei der nächsten Anmeldung erhalten. Die eigentlichen Unterweisungen öffnen in einem separaten Browser-Tab und werden dort tastatur- und screenreader-bedienbar ausgeführt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.06.2026 erstellt und zuletzt am 09.06.2026 überprüft. Grundlage ist eine kombinierte Bewertung der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bereitgestellten Teststellung: automatisierte Prüfung (u. a. Kontrast-, Struktur- und ARIA-Prüfungen über alle Ansichten), manuelle Experten-Prüfung gemäß BITV-/WCAG-Prüfschritten sowie Tests mit assistiven Technologien (Screenreader, Tastatur).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Teilen Sie uns dies mit:
UNIVERSUM Verlag GmbHBarrierefreiheit / Support Unterweisungsmanager
E-Mail: software@universum.de
Telefon: +49 (0)611 9030 0
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de